, Hürner Jacqueline

Durch­fahrts­bewilli­gung

Gemeinde Birsfelden:

Seit Mai 2016 sind die Massnahmen zur Entlastung der Quartierstrassen vom Ausweichverkehr von der Autobahn A2 und der Kantonsstrasse in Kraft. Sie haben sich sehr bewährt und die Quartiere konnten spürbar vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Über die letzten viereinhalb Jahre wurde jedoch eine grosse Anzahl von Durchfahrtsbewilligungen ausgestellt. Viele davon haben unterdessen ihre Gültigkeit verloren oder werden nicht mehr gebraucht, wodurch ein gewisses Missbrauchspotenzial entstanden ist. Der Gemeinderat hat sich deshalb entschieden per 1. April 2021 neue Durchfahrtsbewilligungen auszugeben.

Wichtige Änderungen:

  • Die Durchfahrtsbewilligungen werden ab 2021 alle zwei Jahre erneuert.

  • Die Möglichkeit des nachträglichen Vorweisens der Durchfahrtsbewilligung wird gestrichen.

  • Das Kontrollpersonal hat neu die Möglichkeit ungültige Durchfahrtsbewilligungen einzuziehen.


Diese Änderungen werden per 1. April 2020 umgesetzt. Die Umstellung auf die neuen Durchfahrtsbewilligungen startet bereits Ende Februar. Dann erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner von Birsfelden sowie des Muttenzer Freuler Quartiers ihre persönliche Durchfahrtsbewilligung kostenlos zugestellt.

Gemeindeverwaltung Birsfelden
Quelle: https://www.birsfelden.ch/de/aktuelles/meldungen/Einfuehrung-neuer-Durchfahrtsbewilligungen-per-1.-April-2021.php


Ergänzungen FC Birsfelden:

Der FC Birsfelden stellt allen Mitgliedern, die nicht in Birsfelden wohnen, eine Durchfahrtsbewilligung zur Verfügung.
Die Bestellung kann über den unten erwähnten Link erfolgen. Die Bewilligungen werden in den nächsten 2-3 Wochen nach der Bestellung per Post versendet.

→ Bestellung Durchfahrtsbewilligung


 

Seit Mai 2016 ist die Verordnung „temporäre Sperrung Gemeindestrassen“ in Kraft. Damit hat der Gemeinderat die Grundlagen für die Entlastung der Quartiere vom Ausweichverkehr von der A2 sowie der Hauptstrasse geschaffen.

Somit gelten ab obigem Datum jeweils von Montag bis Freitag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr die folgenden Durchfahrtsbeschränkungen:

  • Freulerstrasse (ab Birseckstrasse, Richtung Muttenzerstrasse)
  • Friedhofstrasse (ab Sternenfeldstrasse, Richtung Basel)
  • Hardstrasse (ab Sternenfeldstrasse/Kreisel, Richtung Basel)
  • Burenweg (ab Rheinfelderstrasse, Richtung Florastrasse)
  • Wartenbergstrasse (ab Rheinfelderstrasse, Richtung Florastrasse)
  • Salinenstrasse (ab Rheinfelderstrasse, Richtung Prattelerstrasse)